Corona News des Vorstands: 2G Regelung für den Zutritt ins Bootshaus und weitere Regelungen

Liebe Mitglieder,

Corona beschäftigt uns alle sehr stark und es prasseln ständig neue Meldungen auf uns
ein. Wir als Ruderclub müssen jeweils auf die neuesten Regularien von Land, Kreis und
LSB reagieren und unsere Maßnahmen überprüfen. Jetzt, kurz nach der letzten Corona
News, hat sich die Lage weiter verschärft und wir sind gehalten den Zugang zu
unserem Bootshaus nach den 2 G Regeln festzulegen. Im Wesentlichen entfällt nur die
Erlaubnis mit PCR das Bootshaus zu betreten.
Die Festlegungen sind im Einzelnen:

  • Im Bootshaus gilt die 2 G Regel wie durch den Landes Sport Bund Hessen
    festgelegt wurde, gemäß Corona Schutzmaßnahmen Verordnung des Landes
    Hessen.
  • Die 2G Regel (Geimpft oder Genesen) kann durch
    o Impfnachweis oder
    o Genesenennachweis
    nachgewiesen werden.
    Für unter 18 jährige gilt auch der Nachweis der im Rahmen der Schultestung
    durchgeführten Tests.
  • Die Trainer und Übungsleiter der jeweiligen Trainingsgruppen kontrollieren
    die Einhaltung der Regeln und sind für ihre jeweilige Gruppe verantwortlich.
  • Der Vorstand behält sich vor, die Regeln stichprobenartig zu kontrollieren.
  • Der Sportbetrieb ist zu den festgelegten Trainingszeiten möglich.
  • Im Kraftraum und in den Umkleiden gelten weiterhin die Regeln bei denen die
    Anzahl der Nutzer beschränkt werden und sind nur zu den Trainingszeiten
    geöffnet.
  • Auf dem Bootsplatz besteht keine Maskenpflicht mehr
  • Der Kraftraum darf nach dem ausgehängten Belegungsplan mit max. 8
    Personen genutzt werden, dabei sind die Fenster ständig geöffnet zu halten.
    Die Geräte sind nach der Benutzung zu desinfizieren.
  • Für die Gymnastik können der Gymnastikraum plus, der mittlere Raum, bei
    geöffneten Fenstern genutzt werden. Es dürfen max. 15 Personen in den
    beiden Räumen trainieren. Für die Gymnastik muss jeder Teilnehmer eine
    eigene Gymnastikmatte mitbringen.
  • Die Umkleiden und die Duschen können ebenfalls weiterhin betreten werden.
    Hierbei ist auf ausreichend Abstand und die ausgehängte Maximalzahl (in der
    Dusche max. 2 Personen, in der Herrenumkleide max. 8 Personen, in der
    Damenumkleide max. 6 Personen) zu achten!
  • Clubfeiern und Treffen können ausschließlich nach der 2 G Regel
    stattfinden.
  • Die Terrasse und den Clubraum sind geöffnet und können nach der 2G Regel
    genutzt werden. Externe Feiern finden dort bis auf weiteres nicht statt!

Die Bootshygiene bleibt wie bisher bestehen (desinfizieren der Griffe und Sitze).
Wir bauen darauf, dass die Regeln weiterhin diszipliniert eingehalten werden.

Nutzt die Möglichkeiten, bleibt in Kontakt, z.B. Sonntagsvormittags rudern mit
anschließenden Austauschen, Gymnastik, Krafttraining.
Sobald es Neuigkeiten gibt, wird der Vorstand wieder informieren.

Bleibt gesund, kommt gut durch die dunkle Jahreszeit und die 4. Welle.

Rudersportliche Grüße
der Vorstand